Der notwendige Selbstbehalt für Schuldner (Eigenbedarf) wird in der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO festgelegt und bietet allen Schuldnern in Form von Pfändungsfreigrenzen die Sicherheit, das Schuldner welche von Lohnpfändungen betroffen sind, über einen pfändungsfreien Geldbetrag in der Insolvenzzeit verfügen können. Mit den neuen Pfändungsfreigrenzen werden Schuldner zwar nach wie vor keine großen Sprünge machen können, jedoch können Schuldner...